Objektiven Kriterien für bestmögliche Entscheidungen.

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Wie profitieren Sie von unabhängiger Honorarberatung?

Ein provisionsorientierter Berater muss verkaufen, ein Honorarberater kann beraten.

In der Regel geht der Verbraucher zu seiner Bank, zu seinem Versicherungsmakler oder zu seinem Finanzberater und möchte beraten werden. Er merkt aber gar nicht, dass er sich in einem Verkaufsgespräch befindet! Warum? Weil der Provisionsverkäufer von der Finanzindustrie dafür bezahlt wird, dass er deren Produkte verkauft.

Damit er diese Produkte verkaufen kann, konzentriert er sich auf die positiven Aspekte; die ganzen negativen Faktoren, insbesondere die hohen Produktkosten auf verschiedenen Kostenebenen werden verschwiegen. Ansonsten würde kein Mensch diese Produkte kaufen. Die Finanzindustrie in Deutschland ist also keine Beratungslandschaft, sondern vielmehr eine Verkaufslandschaft.

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Als Honorarberater unterstützen wir unsere Kunden darin, dass sie nach objektiven Kriterien die bestmögliche Entscheidung treffen können.

Trennung Beratung und Produktverkauf

In vielen europäischen Ländern (England, Holland, Schweden, etc.) ist der Verkauf von Finanzprodukten im Bereich Kapitalanlage und Altersvorsorge gegen Provision VERBOTEN. Diese Länder wollen Ihre Verbraucher schützen und ersparen der gesamten Volkswirtschaft jährlich Schäden in Milliardenhöhe.

Eine unabhängige und optimale Finanzberatung im Sinne des Verbrauchers kann ausschließlich dann erfolgen, wenn die Bausteine Beratung und Produktverkauf getrennt werden. Diese Trennung ermöglicht eine neue Dimension der Beratungsqualität für den einzelnen Verbraucher, aber auch für den (Honorar-)Berater.

Informieren Sie sich deshalb über das Geschäftsmodell Ihres persönlichen Finanzberaters.

„Die Urteile der Gerichte schützen Privatleute auch in Zukunft nicht vor dem Einkauf überteuerter Produkte!“

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Honorar-Anlageberater mit gesetzlichem Siegel

Die Honorarfinanz AG hat als lizenziertes Finanzdienstleistungsinstitut gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spezielle Eigenkapital-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten zu erfüllen.

Sie suchen eine gesetzlich garantierte Unabhängigkeit bei der Anlageberatung? Nach §94 Wertpapierhandelsgesetz ist der Status „Unabhängiger Honorar-Anlageberater“ geschützt! Die Honorarfinanz AG unterliegt dem Honoraranlageberatungsgesetz:

Anforderungen an die Unabhängige Honorar-Anlageberatung:

  • Vergütung durch den Kunden
  • Breit gestreute Angebotspalette (Marktüberblick)
  • Auch Empfehlung von Emissionen anderer Anbieter
  • Kein Festpreisgeschäft außer bei Eigenemissionen
  • Organisatorische, funktionale und personelle Trennung
  • Eintragung im Honorar-Anlageberaterregister

Die Honorarfinanz AG darf ausschließlich im Kundeninteresse handeln und keine Provisionen annehmen. Weitere besondere Wohlverhaltens- und Organisationspflichten, wie zum Beispiel die Unabhängigkeit in der Produktauswahl, sind von der Honorarfinanz AG als registrierter „Honorar-Anlageberater“ zu erfüllen.

Ihr Mehrwert

Mehrwerte, geschaffen durch eine unabhängige und provisionsfreie Finanzberatung.

Beratung: Objektiv & komplett produktneutral

  • Beratung und Produkt von der Vergütung entkoppelt
  • Absolute Transparenz (alle Kosten werden offengelegt)
  • Keine Provisionseinnahmen durch Produktgeber – wir unterliegen dem Honoraranlageberatergesetz, deshalb können Sie sich hierauf verlassen

Lösungen:

  • Produktlösungen zu 100 % provisionsfrei
  • Reduzierung um bis zu 50% an Produktkosten gegenüber klassischen Provisionstarifen
  • Rückerstattung zu 100 % der versteckten Kosten (sogenannte Kickback-Zahlungen)

Bei einem Anlagebetrag von 100.000 Euro und einem Anlagehorizont von 25 Jahren kann der Vorteil für Sie über 207.000,00 € betragen. In Euro und Cent – dann klicken Sie hier.

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Verbraucher-Tipp:

Honorar-Anlageberater dürfen umfassend, also auch über einzelne Wertpapiere – beispielsweise Ihres bestehenden Depots – beraten!

Bei den klassischen Finanzberatern der Banken, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Strukturvertrieben werden die Berater in vielen Fällen direkt durch verschiedene Incentive-Maßnahmen direkt beeinflusst (Beispiele für hierfür: Reisegutscheine, Abendessen, Eintrittskarten usw.). Da nicht-monetäre Zuwendungen nicht an den Kunden weitergeleitet werden können, sind sie für die Honorarfinanz AG per Gesetz generell verboten.

Detailinformationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finden Sie unter Inhalte der Honorarberatung und Honoraranlageberatungsregister.